Notare

Als Notare sind wir vom Landgericht Verden für den Amtgerichtsbezirk Rotenburg (Wümme) bestellt und üben ein öffentliches Amt aus. Der zugewiesene Amtsgerichtsbezirk bedeuted für Sie, dass wir für Sie so genannte Auswärtsbeurkundungen, also Beurkundungen bei Ihnen zu Hause oder im Büro nur in diesem Amtsgerichtsbezirk durchführen können. Kommen Mandanten oder Vertreter in unser Büro, können wir selbstverständlich Beurkundungen vornehmen für deutschlandweite Geschäfte. Beispielsweise können also Beurkundungen für Grundstückskaufverträge in den umliegenden Gemeinden wie Neuenkirchen, Soltau oder Walsrode durchgeführt werden. Anders als ein Rechtsanwalt ist der Notar bei der Beurkundung von Verträgen zur Neutralität verpflichtet.

 

Wir sind für Sie tätig bei der Beratung und Gestaltung z. B. von