Notar

Als Notar bin ich vom Landgericht Verden für den Amtgerichtsbezirk Rotenburg (Wümme) bestellt und übe ein öffentliches Amt aus. Der zugewiesene Amtsgerichtsbezirk bedeutet für Sie, dass wir für Sie so genannte Auswärtsbeurkundungen, also Beurkundungen bei Ihnen zu Hause oder im Büro nur in diesem Amtsgerichtsbezirk durchführen können. Kommen Mandanten oder Vertreter in unser Büro, können wir selbstverständlich Beurkundungen vornehmen für deutschlandweite Geschäfte. Beispielsweise können also Beurkundungen für Grundstückskaufverträge in den umliegenden Gemeinden wie Neuenkirchen, Soltau oder Walsrode durchgeführt werden. Anders als ein Rechtsanwalt ist der Notar bei der Beurkundung von Verträgen zur Neutralität verpflichtet.

 

Wir sind für Sie tätig bei der Beratung und Gestaltung z. B. von